Finanzbuchhaltung
- Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
- Datensicherung
- Begleitung und ggf. Übernahme der handelsrechtlichen Buchhaltung
- Trennung der Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der einzelnen Verfahrenszeiträume
- Abgabe von USt-Voranmeldungen
- Finanzamtskorrespondenz
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen
- Würdigung §17 (2) UStG
- Würdigung §55 (4) InsO
- Insolvenzbuchhaltung
- Zusammenstellen der Unterlagen für das Amtsgericht
- Zusammenstellen der Unterlagen für beauftragte Prüfungsgesellschaften
- Korrespondenz mit der vom Gläubigerausschuss beauftragten Prüfungsgesellschaft und Begleitung der Prüfung