Finanzbuchhaltung

  • Kontaktaufnahme mit dem Schuldner
  • Datensicherung
  • Begleitung und ggf. Übernahme der handelsrechtlichen Buchhaltung
  • Trennung der Geschäftsvorfälle unter Berücksichtigung der einzelnen Verfahrenszeiträume
  • Abgabe von USt-Voranmeldungen
  • Finanzamtskorrespondenz
  • Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen 
  • Würdigung §17 (2) UStG
  • Würdigung §55 (4) InsO
  • Insolvenzbuchhaltung
  • Zusammenstellen der Unterlagen für das Amtsgericht
  • Zusammenstellen der Unterlagen für beauftragte Prüfungsgesellschaften
  • Korrespondenz mit der vom Gläubigerausschuss beauftragten Prüfungsgesellschaft und Begleitung der Prüfung