Lohnbuchhaltung
- Personalmanagement
- Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Insolvenzverfahren (nach der Vorfinanzierung oder ohne Vorfinanzierung)
- Differenzlohn
Insolvenzgeldvorfinanzierung
vorbereitende Tätigkeiten (Datensicherung)
- Kontaktaufnahme mit dem Schuldner für Informationen über Arbeitnehmer und offene Gehaltsforderungen
- Einholen der erforderlichen Informationen beim Steuerberater des Schuldners (wie viele AN, wer macht die Abrechnungen, welche Gehälter sind offen, Höhe der monatlichen Nettolöhne)
- Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit
- Kontaktaufnahme mit der gewünschten Bank für die Vorfinanzierung
weitere Tätigkeiten
- Erstellen der Lohnabrechnungen
- Ermittlung des insolvenzgeldfähigen Entgeltes (mit Erstellung von Vergleichsabrechnungen für die Arbeitnehmer)
- Erstellung des Zahlungsträgers für die Auszahlung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Abstimmarbeiten der Gesamtsumme der Vorfinanzierung mit der Bank und der Agentur für Arbeit (nach Eröffnung des Verfahrens, Abschluss der Vorfinanzierung)
- Ansprechpartner für Rückfragen der beteiligten Institutionen (Agentur, Bank, Krankenkassen, Schuldner, Arbeitnehmer)
Insolvenzverfahren (nach der Vorfinanzierung oder ohne Vorfinanzierung)
- Vorbereiten der Insolvenzgeldanträge für die Arbeitnehmer
- Erstellen der Insolvenzgeldbescheinigungen
- Erstellen der Meldungen zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Grund 71 oder 30)
- Erstellen bzw. Korrektur der Lohnsteueranmeldungen für den Insolvenzgeldzeitraum
- Erstellen der Lohnsteuerbescheinigungen bis Insolvenzeröffnung
- Abgabe des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
Freistellung der Arbeitnehmer
- Erstellen der Lohnabrechnung für den Freistellungszeitraum bis zur Kündigung
- Erstellen der Beitragsnachweise für den Freistellungszeitraum mit Übermittlung an die Krankenkassen
- Erstellen der Arbeitsbescheinigungen
- Erstellen der Lohnsteuerbescheinigungen für den Freistellungszeitraum
- Erstellen der Abmeldungen zur Sozialversicherung (Grund 72)
- Abgabe des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer durch den Insolvenzverwalter
- Beantragung einer neuen Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
- Anmeldung aller Arbeitnehmer zur Sozialversicherung mit der neuen Betriebsnummer (Grund 10)
- Erfragen der Massesteuernummer beim Insolvenzverwalter oder Finanzamt
- Erstellen der Gehaltsabrechnungen incl. Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung (Massesteuernummer)
- Erstellen der Zahlungsträger für Löhne, Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge
- Bei Austritt oder Freistellung erstellen aller erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung und der Lohnsteuerbescheinigung
- Erstellen des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft
Differenzlohn
- Anschreiben an die Arbeitnehmer mit wahrheitsgemäßen Erklärungen zur Geltendmachung der Lohn- und Gehaltsansprüche
- Kontrolle der Auflistung der Anspruchsübergänge von der Agentur für Arbeit
- Berechnung des Differenzlohnes für jeden Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Differenzlohn (z.B. Anrechnung ALG oder neuer Verdienst)
- Kontrolle der bereits abgegebenen SV-Meldungen und falls erforderlich Korrektur (z.B. bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung oder längerer Krankheit)
- Abstimmen, welche Zahlungen bereits an die Krankenkassen erfolgt sind (durch die Agentur oder den Insolvenzverwalter)
- Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter ob und wann die Auszahlung erfolgen soll und mit welcher Quote
- Erstellen der Zahlungsträger für die Auszahlung an alle Beteiligten (Arbeitnehmer, Krankenkassen, Finanzamt)
- Erstellen der Lohnsteueranmeldung und -bescheinigungen für die Auszahlung
- Versenden der Unterlagen an alle Beteiligten
Begleitende Tätigkeiten bei Prüfungen aller Art (DRV vor oder nach Eröffnung und Finanzamt)