Lohnbuchhaltung

  • Personalmanagement
  • Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Insolvenzverfahren (nach der Vorfinanzierung oder ohne Vorfinanzierung)
  • Differenzlohn

Insolvenzgeldvorfinanzierung

vorbereitende Tätigkeiten (Datensicherung)

  • Kontaktaufnahme mit dem Schuldner für Informationen über Arbeitnehmer und offene Gehaltsforderungen
  • Einholen der erforderlichen Informationen beim Steuerberater des Schuldners (wie viele AN, wer macht die Abrechnungen, welche Gehälter sind offen, Höhe der monatlichen Nettolöhne)
  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Agentur für Arbeit
  • Kontaktaufnahme mit der gewünschten Bank für die Vorfinanzierung

weitere Tätigkeiten

  • Erstellen der Lohnabrechnungen
  • Ermittlung des insolvenzgeldfähigen Entgeltes (mit Erstellung von Vergleichsabrechnungen für die Arbeitnehmer)
  • Erstellung des Zahlungsträgers für die Auszahlung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
  • Abstimmarbeiten der Gesamtsumme der Vorfinanzierung mit der Bank und der Agentur für Arbeit (nach Eröffnung des Verfahrens, Abschluss der Vorfinanzierung)
  • Ansprechpartner für Rückfragen der beteiligten Institutionen (Agentur, Bank, Krankenkassen, Schuldner, Arbeitnehmer)

Insolvenzverfahren (nach der Vorfinanzierung oder ohne Vorfinanzierung)

  • Vorbereiten der Insolvenzgeldanträge für die Arbeitnehmer
  • Erstellen der Insolvenzgeldbescheinigungen
  • Erstellen der Meldungen zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer (Grund 71 oder 30)
  • Erstellen bzw. Korrektur der Lohnsteueranmeldungen für den Insolvenzgeldzeitraum
  • Erstellen der Lohnsteuerbescheinigungen bis Insolvenzeröffnung
  • Abgabe des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft

Freistellung der Arbeitnehmer

  • Erstellen der Lohnabrechnung für den Freistellungszeitraum bis zur Kündigung
  • Erstellen der Beitragsnachweise für den Freistellungszeitraum mit Übermittlung an die Krankenkassen
  • Erstellen der Arbeitsbescheinigungen
  • Erstellen der Lohnsteuerbescheinigungen für den Freistellungszeitraum
  • Erstellen der Abmeldungen zur Sozialversicherung (Grund 72)
  • Abgabe des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft

Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer durch den Insolvenzverwalter

  • Beantragung einer neuen Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit
  • Anmeldung aller Arbeitnehmer zur Sozialversicherung mit der neuen Betriebsnummer (Grund 10)
  • Erfragen der Massesteuernummer beim Insolvenzverwalter oder Finanzamt
  • Erstellen der Gehaltsabrechnungen incl. Beitragsnachweise und Lohnsteueranmeldung (Massesteuernummer)
  • Erstellen der Zahlungsträger für Löhne, Lohnsteuer und Krankenkassenbeiträge
  • Bei Austritt oder Freistellung erstellen aller erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung und der Lohnsteuerbescheinigung
  • Erstellen des Entgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft

Differenzlohn

  • Anschreiben an die Arbeitnehmer mit wahrheitsgemäßen Erklärungen zur Geltendmachung der Lohn- und Gehaltsansprüche
  • Kontrolle der Auflistung der Anspruchsübergänge von der Agentur für Arbeit
  • Berechnung des Differenzlohnes für jeden Arbeitnehmer unter Berücksichtigung der Besonderheiten für Differenzlohn (z.B. Anrechnung ALG oder neuer Verdienst)
  • Kontrolle der bereits abgegebenen SV-Meldungen und falls erforderlich Korrektur (z.B. bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung oder längerer Krankheit)
  • Abstimmen, welche Zahlungen bereits an die Krankenkassen erfolgt sind (durch die Agentur oder den Insolvenzverwalter)
  • Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter ob und wann die Auszahlung erfolgen soll und mit welcher Quote
  • Erstellen der Zahlungsträger für die Auszahlung an alle Beteiligten (Arbeitnehmer, Krankenkassen, Finanzamt)
  • Erstellen der Lohnsteueranmeldung und -bescheinigungen für die Auszahlung
  • Versenden der Unterlagen an alle Beteiligten

Begleitende Tätigkeiten bei Prüfungen aller Art (DRV vor oder nach Eröffnung und Finanzamt)